Freunde und Förderer
der Volkshochschule
Bergisch Gladbach e. V.

Unsere Ziele

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Volkshochschule Bergisch Gladbach in all den Anliegen zu unterstützen, die über ihren regulären Weiterbildungsauftrag in der Stadt Bergisch Gladbach und in den Gemeinden Kürten und Odenthal hinausgehen.
Wir möchten Bildungswünsche von Bürgerinnen und Bürgern erfüllen, die im Rahmen des VHS-Programms und seiner Planungsstruktur ansonsten nicht umgesetzt werden könnten.

Unsere Aktionen

  • Wir führen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der VHS durch.
  • Wir tragen zur Ausstattung der VHS mit Medien bei.
  • Wir helfen bei der Dekoration des Hauses Buchmühle zur Schaffung einer erwachsenengerechten Atmosphäre.
  • Wir unterstützen Bildungsmaßnahmen für benachteiligte Gruppen.
  • Wir wirken mit bei der Gestaltung von Festen der VHS und bei ihrer Repräsentation in der Öffentlichkeit.
  • Wir unterstützen die Fortbildung der VHS-Kursleiterinnen und -Kursleiter.

Mitgliedschaft

Der Förderverein der Volkshochschule besteht z. Zt. aus rund 160 Mitgliedern die helfen, unsere Ziele zu verwirklichen und unsere Aktionen unterstützen.
Unsere Ansprechpartner:  
1. Vorsitzender:

Dr.Karl-Heinz Bareiß, ehemaliger pädagogischer Mitarbeiter der VHS

 
2. Vorsitzender: Hans Wolfgang Zanders, Kaufmann 
Geschäftsführer:

Dietmar Paaß,  pädagogischer  Mitarbeiter  der VHS

paass@1d5180ae1d004562a5c34ed4183e0a85vhs-gl.de  
Kassiererin:Manja Korte, Mitarbeiterin der VHSkorte@a55a56895e1f4b16a6d0dc3441cae63cvhs-gl.de

Unterstützen auch Sie den Förderverein der VHS bei seiner Arbeit - werden Sie Mitglied! Eine Mitgliedschaft besteht bereits ab 12.00 Euro pro Jahr.

Als Mitglied erhalten Sie mehrmals im Jahr die Möglichkeit an besonderen Veranstaltungen, wie z.B. Konzerten und Theateraufführungen, zu preisgünstigen Konditionen teilzunehmen.
Eine Einladung zu diesen Veranstaltungen erhalten Sie vorher schriftlich per Post oder E-Mail.


Die Beitrittserklärung steht im PDF-Format zur Verfügung.
Bitte drucken Sie das Formular aus und senden es ausgefüllt und unterschrieben an:
Förderverein der VHS
z. H. Frau Korte
Buchmühlenstraße 12
51465 Bergisch Gladbach
oder per Fax an 02202/ 14 22 77

Bankverbindung:
Freunde und Förderer der Volkshochschule Bergisch Gladbach e.V.
Kreissparkasse Köln
BLZ: 370 502 99
Kto: 0311 008 131

Aktuelles

Der langjährige Vorsitzende des Fördervereins, Herr Gerhard Geurts, machte leider seine Ankündigung wahr und bat bei der letzten Mitgliederversammlung am 14.April 2011 darum, einen Nachfolger zu wählen.

Zum Nachfolger wurde Herr Dr. Karl-Heinz Bareiß gewählt.

Die Mitglieder des Vereins dankten Herrn Geurts für sein Engagement mit einem Abschiedsgeschenk.

Satzung

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen „Freunde und Förderer der Volkshochschule Bergisch Gladbach e. V.“.
  2. Er hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach.
  3. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bergisch Gladbach eingetragen.

§ 2 Aufgabe und Zweck

  1. Der Verein fördert und unterstützt die Arbeit der Volkshochschule Bergisch Gladbach im Sinne der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und des ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen.
  2. Der Verein versucht das Interesse für die Erwachsenenbildung, insbesondere das Verständnis für die Arbeit der Volkshochschule zu stärken.
  3. Der Verein pflegt im Rahmen seiner Aufgaben die Zusammenarbeit mit den Mitwirkungsgremien der Volkshochschule Bergisch Gladbach.

§3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile am Vereinsvermögen.
  5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Volkshochschule Bergisch Gladbach, die es unmittelbar und ausschließlich für die Zwecke der Erwachsenenbildung zu verwenden hat.
  6. Es darf keine Person durch vereinsfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres sowie jede juristische Person werden, die die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erlangt durch eine schriftliche Beitrittserklärung, über die der Vorstand entscheidet.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres oder durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied dem Zweck zuwiderhandelt oder Zahlungsrückstände bestehen.

§ 5 Beitrag

  1. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt

§ 6 Organe

  1. Organe des Vereins sind
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird wenigstens alle zwei Jahre durch den Vorstand einberufen (ordentliche Mitgliederversammlung). Sie ist außerdem einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies beim Vorstand beantragt (außerordentliche Mitgliederversammlung).
  2. Die Einladung des Mitgliederversammlung wird im Bergischen Handelsblatt bekannt gegeben. Sie ist mindestens drei Wochen vorher zu veröffentlichen.
  3. Zur Mitgliederversammlung wird auch der Leiter der Volkshochschule Bergisch Gladbach eingeladen. Er hat das Recht, zusammen mit zwei Vertretern der hauptberuflichen Mitarbeiter mit beratender Stimme an der Versammlung teilzunehmen.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  5. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
  6. Die Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen. Wenn zehn Prozent der anwesenden Mitglieder es beantragen, wird geheim abgestimmt.
  7. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Es ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern:
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
    3. dem Schriftführer
    4. dem Kassierer
  2. Die in Abschnitt 1a) bis 1d) Genannten bilden den Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
  3. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden
  4. Beschlüsse des Vorstandes können in dringenden Fällen auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandmitglied widerspricht
  5. Der Leiter der Volkshochschule Bergisch Gladbach, die Dozentensprecher und die Teilnehmersprecher können mit beratender Stimme teilnehmen.
Bergisch Gladbach, 15. Juli 1987

Martin Jakobs
Eva Höke
Gisela Konold
Heike Reckmann
Hilde Homberg
Renate Rudolph
Wolfgang Meyer
Herbert Doepper

Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bergisch Gladbach unter VR 1686.

Bergisch Gladbach, den 30. Juli 1987

Haasbach
Justizangestellte
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Kurssuche

Kontakt

Buchmühlenstraße 12
51465 Bergisch Gladbach
Tel. 0 22 02/ 14-24 99
Fax-Nr.: 0 22 02/ 14-22 77