Allgemeine Geschäftsordnung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Volkshochschule Bergisch Gladbach
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Allgemeinen Geschäftsordnung in der Regel die männliche Form der Personenbezeichnung verwendet. In allen Fällen gilt natürlich jeweils die weibliche und männliche Form.
1. Rechtscharakter
Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 18.12.07 die Satzung GL-Kultur/Kulturbetrieb Bergisch Gladbach beschlossen. Danach wird die VHS als nicht rechtsfähige Abteilung im Fachbereich 4 - Bildung, Kultur, Schule, Sport - geführt.
Die Veranstaltungen der VHS sind öffentlich und im Rahmen des geltenden Rechts und der Benutzungsbestimmungen jedermann zugänglich.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistung der VHS wird privatrechtlich geregelt.
2. Anmeldung/Ummeldung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS ist - sofern nicht im Einzelfall anders ausgewiesen - mit Ausnahme von Vorträgen eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Die VHS versendet keine Anmeldebestätigung. Eine Benachrichtigung erfolgt nur, wenn die Veranstaltung ausgebucht ist oder ausfällt. Ihre Einzugsermächtigung wird dann unwirksam.
Ummeldungen können nur nach persönlicher Rücksprache bei der VHS vorgenommen werden.
3. Entgelte
Gemäß § 4 der Satzung für GL-Kultur/Kulturbetrieb Bergisch Gladbach sind für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Entgelte zu entrichten. Deren Höhe wird veranstaltungsbezogen im Gesamtarbeitsplan (Semesterprogramm) festgelegt. Bei Nichterreichen der Teilnehmermindestzahl behält sich die VHS eine Entgelterhöhung vor. Die Zahlung erfolgt durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
4. Entgeltpflicht/-fälligkeit
Zur Zahlung des Entgelts ist verpflichtet, wer schriftlich zur Teilnahme an einer VHS-Veranstaltung angemeldet ist oder wer an einer Einzelveranstaltung teilnimmt. Wenn eine Anmeldung für eine entgeltpflichtige Veranstaltung vorgeschrieben ist, wird das Entgelt mit der Anmeldung fällig (per Einzugsermächtigung), sofern keine andere Regelung vorgesehen ist. Ist eine Voranmeldung nicht erforderlich, so ist das Entgelt vor Beginn der Veranstaltung an der Tages-/bzw. Abendkasse zu entrichten.
5. Ermäßigung
Das Entgelt wird - sofern nicht im VHS-Programm anders geregelt - auf Antrag gegen Vorlage entsprechender Nachweise um 25 % ermäßigt für
- Schüler, Studenten, Auszubildende und Au-pairs bis 27 Jahre
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und von Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung) sowie Hilfsbedürftige nach Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG)
Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Ermäßigungen werden generell nicht gewährt für Studienreisen, -fahrten, Führungen und Prüfungen sowie auf Materialumlagen.
6. Rückerstattung/Abmeldung
Wenn Veranstaltungen der VHS nicht zustande kommen bzw. diese nach der zweiten Zusammenkunft abgesetzt werden, werden die gezahlten Entgelte in voller Höhe erstattet.
Eine anteilige Erstattung erfolgt, wenn die Veranstaltung auf Veranlassung der VHS nicht zu Ende geführt wird und eine vergleichbare andere Veranstaltung nicht vermittelt werden kann.
Bei kurzfristigem Ausfall eines Kurses, bedingt durch Verhinderung der Dozentin/des Dozenten oder durch sonstige unvorhersehbare Ereignisse, werden die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, soweit möglich, rechtzeitig hierüber in Kenntnis gesetzt. Kann eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer nicht mehr rechtzeitig informiert werden, besteht kein An-spruch auf Kostenerstattung für Zeitaufwand oder Fahrtkosten. Ausgefallene Kurstermine werden in der Regel am Ende des Kurses bzw. nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten und der VHS nachgeholt.
Bei Rücktritt einer Teilnehmerin / eines Teilnehmers muss der VHS eine schriftliche Abmeldeerklärung bis zum Tag des Anmeldeschlusses für die jeweilige Veranstaltung zugegangen sein. Ist kein Anmeldeschluss festgesetzt, muss der Rücktritt schriftlich bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der VHS vorliegen.
Für die Bearbeitung wird in diesen Fällen eine Pauschale in Höhe von 5 € erhoben, die bei Entgelten unter 8 € entfällt. Bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss ist das volle Teilnehmerentgelt zu entrichten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn eine ordnungsgemäß angemeldete Ersatzperson gestellt wird.
7. Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen können nach Beendigung der Veranstaltung bestellt werden. Erweiterte Bescheinigungen sind kostenpflichtig.
8. Haftung
Die VHS haftet grundsätzlich nur im Rahmen bestehender Versicherungen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen und Verletzungen, da eine Unfallversicherung für VHS-TeilnehmerInnen seitens der Stadt Bergisch Gladbach nicht abgeschlossen wurde. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Die anlässlich der Kontaktaufnahme oder der Teilnahme an einer Schulung/Veranstaltung anfallen-den personenbezogenen Daten werden von der VHS ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den jeweiligen Teilnehmern und der VHS erfasst und genutzt. Name und Adresse sind dabei zur Bearbeitung der Anmeldung und zur Durchführung der Veranstaltung in jedem Fall erforderlich. Weitere Angaben wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen sind zu organisatorischen Zwecken hilfreich. Bei Anfragen zu einer Veranstaltung werden personenbezogene Daten nur zu deren Bearbeitung weiterverwendet, bei Anmeldung für eine Veranstaltung nur soweit es in der Folge zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zwischen künftigen Teilnehmern und der VHS erforderlich wird.
Bereits erfasste Teilnehmerdaten werden für die Durchführung und Abwicklung erneuter Kursanmeldungen und zur Information über aktuelle Angebote und Dienstleistungen der VHS verarbeitet und genutzt. Eine telefonische Werbung findet nicht statt.
Die Teilnehmerdaten werden von der VHS zu internen statistischen Zwecken ausgewertet. Diese erfolgt grundsätzlich anonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere Stellen findet grundsätzlich nicht statt. Lediglich in den Fällen, in denen personenbezogene Daten zur Ausfertigung von Zertifikaten oder zur Anmeldung bei anderen in die Kursdurchführung eingebundenen Stellen benötigt werden, werden die hierfür notwendigen Daten an die entsprechenden Stellen übermittelt, wie
- Bei Exkursionen an die betreffende Einrichtungen, die persönliche Daten verlangen
- Beim Deutsch-Einstufungstest, Einbürgerungstest an BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Teilnehmerdaten von Integrationskursen an BAMF und z. T. an die Ausländerbehörde
- Fremdsprachenprüfungen (auch Deutsch) an telc GmbH
- Cambridge First Certificate, Xpert Business Prüfungen, Tastschreibprüfungen, e-card.NRW an Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V.
Schülerdaten von Schulabschlusslehrgängen an Bezirksregierung Köln, Amt für Ausbildungs-förderung (bei BAföG-Empfängern).
Die VHS-Nutzer haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über sie bei der VHS gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können sie unrichtige Daten berichtigen und solche Daten löschen lassen, deren Speicherung un-zulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Wenn ehemalige TeilnehmerInnen zukünftig keine Informationen über Angebote und Dienstleistungen wünschen, können sie gegen diese Nutzung ihrer Daten jederzeit formlos widersprechen, z. B. per E-Mail an
Wertenbruch@7930591c44ff48eca9c3e12fc2bf6135vhs-gl.de oder schriftlich an die VHS.
10. Sonstiges
In den Veranstaltungsräumen der VHS ist das Rauchen verboten.
Der Gerichtsstand für alle aus der Inanspruchnahme der Dienstleistung der VHS entstehenden Streitigkeiten ist Bergisch Gladbach.