Hinweise, Anmeldung, Geschäftsordnung, Sprachberatung

Allgemeine Geschäftsordnung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Volkshochschule Bergisch Gladbach


 

 

1. Rechtscharakter

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 18.12.07 die Satzung GL-Kultur/Kulturbetrieb Bergisch Gladbach beschlossen. Danach wird die VHS als nicht rechtsfähige Abteilung im Fachbereich 4 - Bildung, Kultur, Schule, Sport - geführt.
Die Veranstaltungen der VHS sind öffentlich und im Rahmen des geltenden Rechts und der Benutzungsbestimmungen allen zugänglich.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistung der VHS wird privatrechtlich geregelt.

 

2. Allgemeines

2.1 Die Allgemeine Geschäftsordnung gilt für alle Veranstaltungen der VHS, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

2.2 Studienreisen, Veranstaltungen und Exkursionen, die Dritte als Veranstalter*in und Vertragspartner*in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittlerin auf.

2.3 Rechtsgeschäftliche Erklärungen, (z. B. Anmeldung, Kündigung, Abmeldung) bedürfen – soweit sich aus dieser Geschäftsordnung oder den Teilnehmenden zustehenden Widerrufsrechten bei Fernabsatzverträgen nichts anderes ergibt – der Schriftform.

 

3. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

3.1 Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

3.2 Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Anmeldung der/des Anmeldenden und Annahme seitens der VHS zustande. Die Anmeldung kann persönlich vor Ort durch Ausfüllen der Anmeldekarte, durch digitale Anmeldekarte oder durch online-Anmeldung per Warenkorb auf www.vhs-gl.de erfolgen. Bestätigt wird der angenommene Vertrag durch die Anmeldebestätigung. Vertragsbeginn ist das Datum der Anmeldebestätigung.

3.3 Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschluss angegeben, so bedarf die Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss in der VHS eingeht, einer Rücksprache mit der VHS.

3.4 Vertragssprache ist deutsch.

3.5 Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der/dem Anmeldenden als Vertragspartner*in begründet. Die/der Anmeldende kann auch weitere Personen als Teilnehmende in seinem Namen angeben, sofern das Lastschriftmandat angegeben und durch Unterschrift bestätigt wird.

3.6 Für Teilnehmende gelten sämtliche die Anmeldenden betreffenden Regelungen sinngemäß.

3.7 Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS steht in der Regel allen Personen ab dem 16. Lebensjahr offen, falls nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben. Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Im Übrigen gelten die Satzung der Volkshochschule Bergisch Gladbach und das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

3.8 Für den Fall, dass eine Veranstaltung ausfällt, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung, vorzugsweise per E-Mail. Das SEPA-Lastschriftmandat wird dann unwirksam. Ummeldungen können nur durch persönliche Rücksprache oder durch schriftliche Erklärung bei der Anmeldestelle vorgenommen werden.

 

4. Entgelt und Veranstaltungstermin

4.1 Das Veranstaltungsentgelt sowie der Veranstaltungsbeginn, die Veranstaltungsdauer und das Veranstaltungsende ergeben sich aus der Ankündigung der VHS (Programmheft, online-Anzeige der Kurse, Flyer, etc.).

4.2 Die VHS behält sich das Recht auf kurzfristige Änderung vor.

4.3 Gemäß § 4 der Satzung für GL-Kultur/Kulturbetrieb Bergisch Gladbach sind für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Entgelte zu entrichten. Deren Höhe wird veranstaltungsbezogen im Gesamtarbeitsplan (Semesterprogramm) festgelegt. Bei Nichterreichen der Teilnehmermindestzahl behält sich die VHS im Einvernehmen mit den Teilnehmenden und de Lehrkraft eine Entgelterhöhung oder Kürzung der Termine vor. Die Zahlung erfolgt durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Bei einer eventuellen Nichtzustimmung der Entgelterhöhung oder Terminkürzung ist ein kostenloser Rücktritt möglich.

4.4 Zur Zahlung des Entgelts ist die/der Anmeldende verpflichtet oder wer an einer Veranstaltung teilnimmt. Wenn eine Anmeldung für eine entgeltpflichtige Veranstaltung vorgeschrieben ist, wird das Entgelt mit der Anmeldung fällig (per SEPA-Lastschriftmandat), sofern keine andere Regelung vorgesehen ist. Ist eine Voranmeldung nicht erforderlich, so ist das Entgelt vor Beginn der Veranstaltung an der Tages- bzw. Abendkasse zu entrichten.

4.5 Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben, fehlender Kontendeckung (dazu gehört auch eine widersprochene Lastschrift) sowie einer nicht möglichen Abbuchung aus sonstigen Gründen leitet die VHS das Mahnverfahren nach den gesetzlichen Vorschriften ein und berechnet eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 6 Euro. Dies gilt auch bei Nichtbegleichung einer ausgestellten Rechnung.

 

5. Ermäßigung

5.1 Das Entgelt wird - sofern nicht im VHS-Programm anders geregelt - auf Antrag gegen Vorlage entsprechender Nachweise um 25 % ermäßigt für

- Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende und Au-pairs bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres

- Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Hilfsbedürftige nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

- Inhaber*innen der Ehrenamtskarte

5.2 Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Ermäßigungen werden generell nicht gewährt für Studienreisen, -fahrten, Führungen und Prüfungen sowie auf Materialumlagen.

5.3 Bei Kostenübernahme durch einen Kostenträger (z. B. Jobcenter etc.) entfällt die Ermäßigung.

 

6. Organisatorisches

6.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird.

6.2 Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der/dem Anmeldenden zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Die/der Anmeldende kann in diesem Fall kostenlos von ihrer/seiner Anmeldung schriftlich zurücktreten.

6.3 Müssen eine Veranstaltung oder einzelne Termine ausfallen, können diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wird die Veranstaltung oder werden einzelne Termine nicht nachgeholt, gelten Ziffer 7.2 und 7.3 entsprechend.

6.4 An gesetzlichen Feiertagen finden Veranstaltungen i.d.R. nicht statt. Am Ende des aktuellen Programms befindet sich die Gesamtübersicht der veranstaltungsfreien Tage.

 

7. Rücktritt und Kündigung

7.1 Die Mindestteilnehmerzahl an einer Veranstaltung wird i.d.R durch die VHS in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die VHS die Veranstaltung ausfallen lassen. Statt eines Ausfalls kann die VHS die Kurskonditionen ändern, siehe Ziffer 4.3.

7.2 Muss eine Veranstaltung vorzeitig beendet werden, muss das Entgelt nur für die stattgefundenen Einheiten entrichtet werden.

7.3 Eine anteilige Erstattung erfolgt, wenn die Veranstaltung auf Veranlassung der VHS nicht zu Ende geführt wird und eine vergleichbare andere Veranstaltung nicht vermittelt werden kann.

7.4 Bei kurzfristigem Ausfall eines Kurses, bedingt durch Verhinderung der Lehrkraft oder durch sonstige unvorhersehbare Ereignisse, werden die angemeldeten Teilnehmer*innen, soweit möglich, rechtzeitig hierüber in Kenntnis gesetzt. Kann ein*e Teilnehmer*in nicht mehr rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail informiert werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung für Zeitaufwand oder Fahrtkosten. Ausgefallene Kurstermine werden i.d.R. am Ende des Kurses bzw. nach Absprache mit der Lehrkraft und der VHS nachgeholt.

7.5 Bei Rücktritt einer/eines Teilnehmenden muss der Anmeldestelle der VHS eine schriftliche Abmeldeerklärung bis zum Tag des Anmeldeschlusses für die jeweilige Veranstaltung zugegangen sein. Ist kein Anmeldeschluss festgesetzt, muss der Rücktritt schriftlich bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der VHS vorliegen. Eine Information an die Kursleitung reicht nicht aus.

7.6 Für die Bearbeitung wird in diesen Fällen eine Pauschale in Höhe von derzeit 5 Euro ab einer Entgelthöhe von 8 Euro erhoben.

7.7 Bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss bzw. später als 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn ist das volle Teilnehmerentgelt zu entrichten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn eine ordnungsgemäß angemeldete Ersatzperson gestellt wird.

Das gesetzliche Widerrufsrecht unter den Allgemeinen Hinweisen bleibt unberührt.

7.8 Bei Wohnortwechsel, längerfristiger Krankheit oder sonstigen schwerwiegenden Gründen kann auf schriftlichen Antrag das Teilnehmerentgelt anteilmäßig erstattet werden. Hierfür muss für diesen Zeitraum zeitnah ein schriftlicher Nachweis erfolgen, z. B. Bestätigung des Wohnortwechsels durch die Meldebehörde oder ärztliches Attest, etc.

 

8. Prüfungen

Das Prüfungsentgelt muss zusammen mit der Anmeldung in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden. Ausweis oder Pass muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Bei Prüfungskosten wird keine Ermäßigung gewährt, siehe Ziffer 4.5.

 

9. Teilnahmebescheinigung

Einfache Teilnahmebescheinigungen (z. B. Quittungen oder Anwesenheitsprüfungen) können nach Beendigung der Veranstaltung bestellt werden. Erweiterte Bescheinigungen (Aufstellung der einzelnen Termine/Darstellung der Kursinhalte) sind kostenpflichtig. Hierfür wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach in der vom Rat beschlossenen Fassung (derzeit II. Nachtragssatzung vom 08.11.2001, 18.10.2011 und 03.07.2012, § 1 (1) i.V.m. Anlage 1 Nr. 1 d) eine Verwaltungsgebühr i.H.v. derzeit 8 Euro je Bescheinigung erhoben. Diese sind bei Abholung in bar zu entrichten.

 

10. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

11. Datenschutz

Die VHS Bergisch Gladbach respektiert und schützt das zustehende Recht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Persönliche Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Abwicklung der Kursbuchung und der damit verbundenen VHS-internen Verwaltungstätigkeit. Dabei erfolgt die Datenverarbeitung nach den Regelungen des EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie nationaler Datenschutzbestimmungen wie denen des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) in der jeweils gültigen Fassung.  

Ausführliche Informationen sind der Datenschutzerklärung und/oder der Informationspflicht nach § 13 der DSGVO auf www.vhs-gl.de oder in den Aushängen im Haus Buchmühle zu entnehmen.

Weitere Fragen rund um den Datenschutz beantwortet der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach (datenschutz@stadt-gl.de).


12. Sonstiges

12.1 In den Veranstaltungsräumen der VHS ist das Rauchen und Dampfen (E-Zigaretten) verboten.

12.2 Das Mitbringen von Tieren (ausgenommen Blindenführ- und Assistenzhunde) ist nicht gestattet.

12.3 Gerichtsstand für alle aus der Inanspruchnahme der Dienstleistung der VHS entstehenden Streitigkeiten ist Bergisch Gladbach.


Allgemeine Hinweise

Die Allgemeinen Hinweise sowie die Hinweise zur Anmeldung sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsordnung.

 

Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Das entsprechende Formular wird mit der Anmeldebestätigung zugeschickt. Zusätzlich ist es im Kursprogramm abgedruckt und unter www.vhs-gl.de unter Widerruf zu finden.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Der Widerruf ist zu richten an: VHS Bergisch Gladbach, Haus Buchmühle, Buchmühlenstraße 12, 51465 Bergisch Gladbach, Fax 0 22 02/14 22 77, info@vhs-gl.de.

 

Teilnahmeberatung

Die Mitarbeiter*innen der VHS informieren Interessierte über das gesamte Weiterbildungsangebot. Weiterführende Beratung durch die pädagogischen Mitarbeiter*innen soll sicherstellen, dass Interessierte die Veranstaltung wählen, welche ihren Vorkenntnissen und Erwartungen entspricht.

Die Teilnahme an einzelnen Kursstunden ist nur nach Rücksprache und Beratung möglich.

 

Einzugsermächtigung

Das im Pro­gramm aus­ge­wie­se­ne Ent­gelt wird i.d.R. am 15. des Fol­ge­mo­nats nach Kurs- bzw. Ver­an­stal­tungs­be­ginn von dem an­ge­ge­be­nen Kon­to ein­ge­zo­gen. Falls der 15. des Fol­ge­mo­nats ein Sonn- oder Fei­er­tag ist, wird das Ent­gelt am nächs­ten Werk­tag ein­ge­zo­gen (ausgenommen Prüfungsentgelte im Bereich Sprachen). Die erteilte Lastschriftermächtigung gilt nur einmalig für die jeweilige/n Veranstaltung/en und das jeweilige Semester und bis auf Widerruf.

 

Steuertipp

Ihr Kontoauszug gilt als Beleg beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung.

 

Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen können bestellt werden bei Maribel Noc Tel. 0 22 02/14 28 11, M.Noc@stadt-gl.de.

 

Barrierefreier Zugang

Die Räume im Haus Buchmühle, Buchmühlenstraße 12, sind barrierefrei zu erreichen. Inwieweit dies auch für Unterrichtsräume in anderen Veranstaltungsorten gilt, kann unter Tel. 0 22 02/14 22 63 (Anmeldung) erfragt werden.

 

Verein der "Freunde und Förderer der Volkshochschule Bergisch Gladbach e. V."

Der Förderverein der Volkshochschule hat es sich zur Aufgabe gesetzt, die Belange der VHS zu unterstützen. An einer Mitgliedschaft Interessierte werden gebeten, sich mit dem Vorsitzenden Herrn Dr. Karl-Heinz Bareiß, Tel. 0 22 02/5 06 03, in Verbindung zu setzen.


Anmeldung

Zur rechtsverbindlichen Anmeldung füllen Sie bitte für jede/n Teilnehmer/in eine Anmeldekarte gut lesbar aus. Innerhalb einer Woche versendet die VHS eine Anmeldebestätigung per Brief oder Email (falls uns eine Email-Adresse vorliegt, bitte auch in den Spam-Ordner schauen). Hiervon ist jedoch nicht die Entstehung der Entgeltpflicht betroffen; diese ist bereits mit der verbindlichen Anmeldung entstanden. Sollten Sie drei Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Anmeldebestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Anmeldung (Telefon 02202 / 14 2263).

Die Anmeldung vor Kursbeginn ist notwendig, da ansonsten kein Anspruch auf Teilnahme an einem Kurs besteht.

Ihre Anmeldung können Sie uns per Post zuschicken, persönlich während der Öffnungszeiten abgeben, in den Hausbriefkasten werfen oder per Telefax (FAX-Nr. 02202 / 14 22 77) zusenden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich per Internet online unter www.vhs-gl.de anzumelden.

Die Anmeldung ist ausschließlich bei Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats verbindlich. Füllen Sie bitte das Lastschriftmandat auf der Anmeldekarte aus. Das im Programm ausgewiesene Entgelt wird am 15. des Folgemonats nach Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn von dem angegebenen Konto eingezogen. Falls der 15. des Folgemonats ein Sonn- oder Feiertag ist, wird das Entgelt am nächsten Werktag (ausgenommen Prüfungsentgelte im Bereich Sprachen) eingezogen. Innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrages bei dem jeweiligen Kreditinstitut verlangt werden. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Bei eventuellen Erstattungen sind Sie einverstanden, dass das angegebene Konto auch hierfür verwendet wird. Ihnen ist bekannt, dass die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats nicht verpflichtend ist und die Angabe der für die Durchführung des Lastschrifteinzuges erforderlichen Angaben gemäß § 4 Datenschutzgesetz NRW auf freiwilliger Basis erfolgt.
Die Teilnahmebedingungen, Rücktrittsregelung und Ermäßigungsgründe entnehmen Sie bitte der Geschäftsordnung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Volkshochschule Bergisch Gladbach.

Schriftliche Anmeldungen sind jederzeit möglich.

Persönliche Anmeldung Information

Für alle Veranstaltungen
Haus Buchmühle
Tel. 0 22 02/14 22 63 

Regelöffnungszeiten

montags bis freitags, 9.00 - 12.30 Uhr

montags bis donnerstags, 14.00 - 16.00 Uhr

(ausgenommen Schulferien)


Sprachberatung

Für alle Sprachen bieten wir Ihnen Beratungstermine in der VHS, Haus Buchmühle, Buchmühlenstraße 12 in 51465 Bergisch Gladbach, an.

Beratungstermine für alle Sprachen
Täglich von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 15:30 Uhr
 

Sie haben noch Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin für den Sprachenbereich ist:

Vanessa Schmitt 
Telefon: 0 22 02 /14 22 79
E-Mail: V.Schmitt@stadt-gl.de