Kursdetails

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Einführung mit Diskussion

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Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Kursnr. PP130004E
Datum Mo. 02.11.2026
Uhrzeit 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 1 x
Kursort Haus Buchmühle, 116
Teilnehmende 0 - 20
Entgelt Die Teilnahme ist kostenfrei

KURSBESCHREIBUNG

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, entstehen eine Reihe von Fragen:

- Wer regelt ihre Vermögensangelegenheiten?
- Wer sorgt für ihre Unterbringung?
- Wer ist Gesprächspartner/-in von Ärztinnen und Ärzten und denkt über angemessene Therapien nach?

Ohne eine Vollmacht dürfen Kinder nicht für die Eltern entscheiden, und auch Ehepartner und Ehepartnerinnen sind nicht automatisch gegenseitig entscheidungsbefugt. Viele Menschen wissen dies nicht und sind häufig verärgert, wenn das Amtsgericht eingeschaltet werden muss. Hier wird dann geprüft, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist (§ 1814 BGB).

Sie sollten also Vorsorge treffen, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten. Auch Angehörige benötigen eine Vollmacht, um rechtlich relevante Entscheidungen treffen zu können. Der Vortrag wird Hilfestellung bei der Formulierung einer Vollmacht bieten, sowie über ihren Gebrauch und Verbleib informieren.

Diese Veranstaltung mit Frau Winkelmann von der Betreuungsbehörde richtet sich an Menschen, die sich über die Vorsorgevollmacht und das Betreuungsrecht informieren möchten, damit sie zusammen mit ihren Angehörigen und Freundinnen bzw. Freunden eine für alle Beteiligten optimale Entscheidung treffen können.

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